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Modell 730 precompilato - Pflicht zur Übermittlung

Christian Stricker 18. Januar 2017 News

Alle Ärzte, welche in einem Berufsalbum eingetragen sind, müssen innerhalb 31. Jänner des Jahres alle bezahlten Rechnungen des Vorjahres an das "Sistema TS" telematisch übermitteln. Neben den Standardangaben zur Rechnung sind auch alle erbrachten Leistungen unterteilt nach Spesenart laut Dekret vom 31. Juli 2015 aufzulisten.

Sistema-TS-Meldung

Die Einführung dieses Gesetzes ermöglicht dem Staat die Bereitstellung der vorausgefüllten Steuererklärung (Modell 730 precompilato) für den Steuerzahler.

Jeder Arzt muss sich zum Zwecke der Datenübermittlung vorab beim "Sistema TS" einschreiben. Weitere Erklärungen finden Sie im "Decreto Semplificazioni" (D. Lgs. 175/214: "Semplificazione fiscale e dichiarazione dei redditi precompilata") oder über unsere Hotline.

Dentina ermöglicht es Ihnen, die Anforderung des "Sistema TS" leicht zu erfüllen. Nicht nur der Export der Daten und die Zusammenstellung der korrekten Datei wird von Dentina unterstützt, sondern auch die Korrektheit der Daten wird überprüft und nötige Verbesserungen werden angezeigt. Im Praxisalltag müssen Sie dem Sistema TS keine Aufmerksamkeit schenken. Es reicht die Betätigung des Sistema-TS-Knopfes am Ende des Jahres und die Datei wird automatisch generiert, verschlüsselt und versendet. Dies ermöglicht es Ihnen, dass Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren können und sich entspannt zurücklehnen können.

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